laut Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22.02.2018 wird das Datum der Wasserablesung und die Meldung des Zählerstandes vorverlegt in den September.
Ihr habt also Zeit bis zum 30.09.2018 Eure Zählerstände entweder Online (Homepage/Mail) oder schriftlich (Briefkästen an der Gemeinschaftslaube) bekannt zu geben.
Laut Beschluss wurde weiterhin festgelegt, dass nach einmaliger Nichtablesung der Zählerstand durch den Kassierer geschätzt wird. Erfolgt auch im nächsten Jahr keine Ablesung, so wird eine Bearbeitungspauschale von 7,50 € erhoben, die im darauf folgenden Jahr verdoppelt wird.
Eine erfolgreiche Ablesung wünscht
O. Weeke
Schriftführer