das Thema Ruhe spielt in diesen besonderen Zeiten eine nicht unwesentliche Rolle in unserer Kleingartenanlage. Viele Pächter nehmen gerade jetzt die Möglichkeit wahr, sich vor dem Coronastress auf ihre Parzelle zurückziehen zu können. Das kann selbstverständlich nur dann gelingen, wenn sie hier die nötige Ruhe finden und sich alle Gartenfreunde an die von ihnen im Unterpachtvertrag unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Ruhezeiten halten.
Kinder sind nicht unbedingt an diese Zeiten gebunden, wenn sie in unserer Anlage herumtoben. Kinderlärm ist laut Ausführungen des Berliner Senats zum Lärmschutzgesetz „grundsätzlich sozialadäquat und damit zumutbar“. Dagegen ist nichts einzuwenden. Problematisch wird die Situation jedoch dann, wenn sich z.B. Kinder gemeinsam mit Nachbarkindern über mehrere Stunden in konstant hoher Lautstärke in Gärten mit Pool aufhalten, ohne dass verantwortliche Erwachsene hier regulierend eingreifen.
Was ist in diesem Falle bedeutender, die freie kindliche Entfaltung oder das Ruhebedürfnis anderer Gartenfreunde?
Hier unterstützt der Vorstand die Aussage der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, die lautet „Eine pauschale Freistellung von jeglicher Rücksichtnahme hat der Gesetzgeber mit dieser Neuregelung weder bezweckt noch geschaffen. Die mit der Erziehung von Kindern betrauten Personen sind daher weiterhin in der Verantwortung, mit Kindern die Rücksichtnahme auf die berechtigten Interessen und Bedürfnisse Anderer einzuüben“.
Der Vorstand bittet daher alle Gartenfreundinnen und Gartenfreunde um die gebotene Rücksichtnahme.
Euer Vorstand